Schweizer Bildungssystem

Das Schweizer Bildungssystem zeichnet sich dadurch aus, dass es eine stetige persönliche Weiterentwicklung ermöglicht. Einen hohen Stellenwert hat die Berufsausbildung. Sie bildet die Basis für Weiterbildungen oder sogar ein Studium an einer Hochschule.

Aufbau / Zuständigkeit

In der Schweiz wird zwischen drei aufeinander aufbauenden Bildungsstufen unterschieden:

Obligatorische Schule (Volksschule: Kindergarten, Primarschule und Sekundarstufe I)
Berufliche Grundbildung oder Mittelschule (Sekundarstufe II)
Fachhochschulen/Universitäten und höhere Berufsbildung (Tertiärstufe)

Für alle drei Stufen ist der Staat verantwortlich, die Aufgaben und Zuständigkeiten sind unter Bund, Kantonen und Gemeinden aufgeteilt. Deshalb können sich die Schulen und Schulsysteme zwischen den Kantonen unterscheiden.

Mehr Information:
S&E Schema Bildungssystem Schweiz

Schulpflicht

Die obligatorische Schule dauert im Kanton Thurgau 11 Jahre. Sie beginnt, wenn das Kind 4 Jahre alt ist. Neuzugezogene Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr Jahre haben das Recht, in die obligatorische Schule einzutreten. Jugendliche, die später einreisen, können sich bei BIZplus beraten lassen. Dies ist eine Kooperation zwischen dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Amt für Wirtschaft und Arbeit und der Stiftung Zukunft Thurgau.

Ausbildung nach obligatorischer Schule

Nach der obligatorischen Schule absolvieren fast alle Jugendlichen eine weitere Ausbildung. Besonders häufig entscheiden sich Jugendliche für eine berufliche Grundbildung (Berufslehre). Diese bietet später den Zugang zur höheren Berufsbildung. Wer während oder nach der Lehre eine Berufsmaturität macht, kann später eine Fachhochschule besuchen. Ungefähr 20 Prozent der Jugendlichen absolvieren eine gymnasiale Maturität, welche direkt zu einem Universitätsstudium berechtigt.

Stipendien

Durch Stipendien können auch Personen mit wenig Geld Schulen oder Berufsausbildungen absolvieren. Es handelt sich dabei um Unterstützungszahlungen für Ausbildungen nach der obligatorischen Schule. Auch Ausländerinnen und Ausländer, die im Kanton Thurgau leben, können unter Umständen von Stipendien profitieren. Für die Berechnung massgebend sind die finanziellen Verhältnisse (Steuerausweis) der Eltern bzw. des Antragsstellers oder der Antragstellerin selbst.

Mehr Information:
Stipendien und Darlehen Kanton Thurgau