Obligatorische Schule

Die obligatorische Schule bietet den Kindern eine Grundausbildung, die ihnen den Einstieg in weiterführende Ausbildungen ermöglicht. Die öffentlichen Schulen sind kostenlos.

Kind anmelden

Für den Betrieb der öffentlichen Schule sind in der Regel die Schulgemeinden zuständig. Um ein Kind für die Schule anzumelden, wendet man sich an das Schulsekretariat.

Schulstufen

Die obligatorische Schule ist in drei aufeinanderfolgende Stufen unterteilt:

  • Der Kindergarten dauert 2 Jahre.
  • Die Primarschule dauert 6 Jahre. Kinder mit besonderen Bedürfnissen oder Fähigkeiten werden speziell gefördert oder unterstützt.
  • Die Sekundarstufe I dauert 3 Jahre. Der Unterricht wird auf verschiedenen Leistungsniveaus angeboten.
  • Nicht deutschsprachige Kinder werden in allen Stufen speziell unterstützt.
  • Ausführliche Informationen zur obligatorischen Schule finden sich in der Broschüre „Bildungsmöglichkeiten im Kanton Thurgau“.

Hilfreiche Dokumente:

Mein Kind kommt in den Kindergarten
Mein Kind kommt in die Schule
Bildungsmöglichkeiten Kanton Thurgau (deutsch)
Bildungsmöglichkeiten Kanton Thurgau (mehrsprachig)

Öffentliche / private Schule

Die öffentlichen Schulen sind kostenlos. Knaben und Mädchen werden gemeinsam unterrichtet. Der Unterricht ist konfessionell neutral. Die meisten Kinder und Jugendlichen absolvieren ihre obligatorische Schulzeit an einer öffentlichen Schule. Es gibt auch private Schulen. Falls Eltern ihre Kinder in eine private Schule schicken, müssen sie die Kosten in der Regel selber tragen.

Mehr Information:
Private Schulung

Rechte und Pflichten der Eltern

Mit der Erziehung der Kinder legen die Eltern die Grundlage, damit die Schule den Bildungsauftrag wahrnehmen kann. Eltern können einen effektiven Beitrag leisten, wenn sie hohe Erwartungen und ein starkes Zutrauen zu ihren Kindern haben, eine warme und liebevolle Umgebung schaffen, die Selbständigkeit fördern und den Kindern Struktur bieten und Disziplin einfordern. Sie sind verantwortlich dafür ihre Kinder bei der Suche nach einer geeigneten Ausbildung zu unterstützen.

Die Schule ist verpflichtet, die Eltern über den Schulalltag und die Leistungen ihres Kindes zu
informieren. Dazu finden Elterngespräche (zwischen Lehrperson und Eltern), Elternabende
(Informationen der Schule an die Eltern) und Informationsveranstaltungen statt. Diese sind für die Eltern obligatorisch. Die Eltern sind verantwortlich dafür, dass ihr Kind die Schule regelmässig besucht. Wenn die Kinder nicht am Unterricht teilnehmen können (z.B. wegen Krankheit), müssen die Eltern die Schule darüber informieren. Sie sollen die Lehrpersonen bei der Umsetzung von schulischen Massnahmen unterstützen.

Zum Schweizer Bildungssystem oder zu Erziehungsthemen gibt es eine Informationsbroschüre und Elternbildungsangebote in verschiedenen Sprachen:
Bildungsmöglichkeiten im Kanton Thurgau
Elternbildungsveranstaltungskalender der TAGEO

Mehr Information:
Rechte und Pflichten der Eltern

Fragen / Unterstützung

Bei Fragen zur Schule sollten sich Eltern immer zuerst an die Lehrperson wenden. Diese kann auch weiterhelfen, wenn die Eltern Unterstützung benötigen. Auch die Lehrperson wird sich zuerst an die Eltern wenden, wenn sie das Gefühl hat, dass das Kind etwas braucht, oder es Fragen gibt. Es ist generell wichtig, dass die Eltern den Kontakt zu den Lehrpersonen suchen und eng mit ihnen zusammenarbeiten. Bei Schwierigkeiten im schulischen Kontext kann eine kostenlose schulpsychologische oder logopädische Abklärung in Anspruch genommen werden. Eltern und Schule erhalten Hinweise zum Umgang mit den Stärken und Schwächen eines Kindes und Empfehlungen für geeignete Fördermassnahmen. Das Angebot bezieht sich auf Kinder und Jugendliche von der frühen Kindheit bis 18 Jahre.